
Straftaten im Straßenverkehr
Wenn es sich in Ihrem Fall um ein strafrechtlich relevantes Vergehen oder Verbrechen handelt, stehe ich Ihnen als Berater und Verteidiger zur Seite.
Ich vertrete Sie bei zum Beispiel bei:
Straftaten (z. B. Unfallflucht), Unfallabwicklung, Bußgeld und Führerschein
Ich vertrete Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Unfallabwicklung
Bußgeld
Führerschein
Vermeiden Sie mühselige Prozesse – ich kümmere mich um eine unverzügliche Abwicklung, sodass Sie schnell an Ihr Recht und Geld kommen. Ein Anruf genügt!
Maximilian Strohmayer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wenn es sich in Ihrem Fall um ein strafrechtlich relevantes Vergehen oder Verbrechen handelt, stehe ich Ihnen als Berater und Verteidiger zur Seite.
Bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall setze ich Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Unfallgegnern durch oder wende diese ab.
Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid juristisch vorgehen möchten oder Ihnen ein ordnungswidriges Handeln vorgeworfen wird, berate und vertrete ich Sie.
Ich berate Sie außerdem zu verwaltungsrechtlichen Fragen, z. B. hinsichtlich Ihres Führerscheins oder bezüglich Kaufverträgen.
Ich begleite schon seit 10 Jahren Mandanten im Verkehrsrecht. Durch meine Erfahrung kann ich mich gezielt auf Sie und Ihre rechtlichen Ansprüche fokussieren.
Bei mir erhalten Sie praxisgerechte Lösungen, unbürokratische Umsetzungen, individuellen Service und effiziente Ergebnisse.
Wenn Sie keine Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Ich kümmere mich dabei um die direkte Abwicklung mit der Versicherung.